Offenbar darf nun “jeder” die Kommunikation per Internet beobachten.
Schade, dass wir in diesem Land keinen Verfassungsschutz haben, sonst würde dies:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
wieder eingeführt werden, statt vollständig abgeschafft zu bleiben.
Siehe auch: